Einbaufertig für bauseitige Füllung
Das Hörmann Sporthallentor entspricht den Unfallverhütungsvorschriften „Schulen“ der gesetzlichen Unfallversicherung GUV-V S1. Das Torblatt ist ballwurfsicher nach den Richtlinien der DIN 18032 und von der „Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Stuttgart (FMPA)“ geprüft. Der Torrahmen besteht aus stabilen Rechteck-Rohren mit waagerechten Verstärkungsstreben und ist für eine bauseitige Füllung bestens vorbereitet. Gegengewichte und Anschlagdämpfer sorgen für sichere und spielend leichte Torbedienung. Sporthallentore werden generell in der Öffnung angeschlagen und schließen mit der Hallen-Innenwand bündig ab. Sie schwingen weder beim Öffnen noch im geöffneten Zustand in die Halle hinein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog.